19  Freiwillige Feuerwehr Groß Stelzendorf  03

2013 Göllersdorf, Groß Stelzendorf 137

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Waldbrandgefahr

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Achtung Waldbrandgefahr!

 

Verordnung: Rauchverbot im Gefährungsbereich.

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Hollabrunn ist aufgrund der außergewöhnlich hohen Lufttemperaturen der letzen Wochen eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen

der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum (Zweige, Äste und Wipfelstücke) vorhanden.

Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn hat eine Verordnung erlassen: In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden

und das Rauchen verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im

Sinne der Forstschutzverordnung.
Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldbesitzer oder Verfügungsberechtigte

das zuständige Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse

das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
 

 

http://www.zamg.ac.at/waldbrandgefahr.php3