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Achtung Waldbrandgefahr!
Verordnung: Rauchverbot im Gefährungsbereich.
In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Hollabrunn ist
aufgrund der außergewöhnlich hohen Lufttemperaturen der letzen Wochen eine sehr
starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen
der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts
leicht entzündbarer Bestandesabraum (Zweige, Äste und Wipfelstücke) vorhanden.
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn hat eine Verordnung
erlassen: In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren
Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden
und das Rauchen verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke
der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische
Maßnahme im
Sinne der Forstschutzverordnung.
Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldbesitzer oder
Verfügungsberechtigte
das zuständige Gemeindeamt und die Feuerwehr zu
verständigen.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die
Windverhältnisse
das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das
Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise
ersichtlich zu machen.
http://www.zamg.ac.at/waldbrandgefahr.php3
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