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Über
den Gebrauch von Feuerlöschern gibt es genug
Unterlagen, Hinweise, Übungen, etc. Deshalb möchte
ich hier einiges Wissenswertes über die
Feuerlöscherüberprüfung aufzeigen:
Wann
soll ein Löscher überprüft werden?
Gesetzlich
gilt eine Frist von zwei Jahren, innerhalb der
ein Feuerlöscher durch einen befügten Löscherwart
überprüft werden muss. Außerdem ist ein Löscher
nach Gebrauch oder auch bei Verlust der Plombe
zu prüfen. Ein geprüfter Löscher ist durch
eine Klebevignette gekennzeichnet, auf der der
Prüfer und auch das nächste Prüfdatum
ersichtlich ist.
Für
welche Feuerlöscher gilt die gesetzliche Überprüfungsfrist?
Bindend
ist diese Prüfung für jene Löscher, die
gesetzlich vorgeschrieben sind, zum Beispiel
durch die Baubehörde, Gewerbebehörde,
Kraftfahrzeuggesetz o.a.
WICHTIG:
Bei
Eintritt eines Brandes, kann die Versicherung
den Ersatz des Schadens ganz oder teilweise
verweigern, wenn der Feuerlöscher ungeprüft und
defekt war!
Leider
gibt es im Handel immer wieder auch Feuerlöscher,
die bei Ablauf der zwei Jahre nicht überprüft
werden können. Diese sind zwar meist
billiger, entsprechen aber nach den zwei
Jahren nicht mehr den gesetzlichen
Bestimmungen. Also beim Kauf schon schauen, ob
er auch später überprüft werden kann, denn
ein billiger Löscher kann sich dann im
Nachhinein doch als teuer herausstellen.
Viele
werden sagen.... Was kann bei einem Feuerlöscher defekt
sein? Hier ein paar der möglichen Fehler:
-
Der
einfachste Fehler ist, dass er nach Gebrauch
leer ist.
-
Bei
jedem Löscher befinden sich innerhalb oder
außerhalb sichtbare Druckgaspatronen. Diese
können im Lauf der Zeit undicht werden,
sodass sie im Ernstfall keinen Druck auf das
Löschmittel ausüben können.
Folge die Dichtungen werden erneuert und der
Druckbehälter neu gefüllt.
-
Das
Pulver kann sich durch das lange Lagern
zusammenpacken. Bei Gebrauch wird das Rohr
oder die Düse verstopft und es kann kein Löschmittel
mehr gespritzt werden. Diese Gefahr besteht
in erhöhtem Maß bei KFZ Löschern durch
das dauernde Rütteln des Pulvers beim
Fahren.
Das Pulver muss wieder gelockert oder
getauscht werden.
-
Ein
Feuerlöscher kann nach einiger Zeit von
innen (z.B. Nasslöscher oder von außen,
wenn er z.B. im Keller hängt durchrosten.
Dieser Fehler ist allerdings nicht mehr
behebbar.
Alte
Feuerlöscher müssen als Problemstoff
entsorgt werden.
Diese
Fehler können immer auftreten und nicht
nur bei den gesetzlich vorgeschriebenen.
Wenn Sie sich also entschlossen haben
einen Feuerlöscher freiwillig
aufzustellen, dann sollten Sie ihn aber
ebenfalls regelmäßig überprüfen
lassen.
Nicht
erst beim Brand überprüfen, denn da kann
es zu spät sein.
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